Nationales Schengener Informationssystem (N.S.I.S.)
Datenschutzinformationen
(Artikel 10 des gesetzesvertretendes Dekretes vom 18. Mai 2018, Nr. 51)
Das Recht jeder Person, über die zu ihrer Person in das SIS gespeicherte Daten Auskunft zu erhalten, ist von Artikel 41, 42 und 43 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und Rates und von Artikel 58 und 59 des Ratsbeschlusses 2007/533/JI, sowie vom Kodex über den Schutz personenbezogener Daten und nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen vorgesehen.
Die Auskunft wird nicht erteilt, wenn die im Art. 42 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates erwähnten Bedingungen vorliegen.
Der Datenschutzbeauftragte, als Nationale Kontrollinstanz des S.I.S. (N.SIS), übt die Kontrolle über den Schutz personenbezogener Daten, die im S.I.S. erfasst sind, aus und sollte, von Amts wegen oder auf Antrag der betroffenen Person, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und des Gebrauchs personenbezogener Daten überwachen, damit Grundrechte gewahrt bleiben.
Ab dem 1. Januar 2004 kann die Ausübung des Auskunftsrechts und weiterer zusammenhängender Rechte unmittelbar gegenüber der Behörde ausgeübt werden, die die zentrale Zuständigkeit für den nationalen Teil des SIS (sogenanntes “direktes Auskunftsrecht”) hat und nicht mehr lediglich “über” den Datenschutzbeauftragten (sogenanntes “indirektes Auskunftsrecht”), indem man sich an das Innenministerium - Abteilung für öffentliche Sicherheit, wendet, d.h.:
Ministero dell'Interno - Direzione Centrale della Polizia Criminale
Servizio per il Sistema Informativo Interforze
5^ Divisione N.SIS
Via Torre di Mezzavia, 9
00173 Roma
Der Antrag kann mittels zertifizierter E-Mail (PEC) an folgende E-Mail Adresse eingereicht werden:
dipps009.1005@pecps.interno.it
1. Rechtsinhaber der Datenverarbeitung
Gemäß Artikel 2, Buchstabe h) des gesetzesvertretendes Dekretes Nr. 51 vom 18. Mai 2018, ist der Rechtsinhaber der Datenverarbeitung die zuständige Behörde, die einzeln oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke, Bedingungen und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke, Bedingungen und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch einzelstaatliches oder Unionsrecht vorgegeben, können der für die Verarbeitung Verantwortliche beziehungsweise die Modalitäten seiner Benennung nach einzelstaatlichem oder Unionsrecht bestimmt werden.
Für das Nationale Schengener Informationssystem ist der Rechtsinhaber der Datenverarbeitung die Abteilung der öffentlichen Sicherheit. Die Kontaktdaten des Inhabers sind folgende:
Ministero dell’Interno
Dipartimento della Pubblica Sicurezza
Piazza del Viminale, 1
00184 Roma
2. Zweck der Datenverarbeitung
Gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006, ist das Ziel der Datenverarbeitung, anhand der über dieses System mitgeteilten Informationen, ein hohes Maß an Sicherheit in dem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der Europäischen Union, einschließlich der Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Schutzes der Sicherheit im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, zu gewährleisten und die Bestimmungen des Dritten Teils Titel IV des Vertrags im Bereich des Personenverkehrs in ihrem Hoheitsgebiet anzuwenden.
3. Ausübung des Rechts auf Zugang zu personenbezogenen Daten im Schengener Informationssystem
Das Recht auf Zugang zu im Schengener Informationssystem gespeicherten Daten ist die Befugnis aller, die Bestätigung über das Vorhandensein von personenbezogenen Daten, die ihn betreffen, zu erhalten und dass diese Daten ihm in verständlicher Weise zur Verfügung gestellt werden, und, wenn die Daten in Widerspruch zu den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften verarbeitet werden, deren Löschung fordern . Aufrecht bleibt das Recht der betroffenen Person auf Berichtigung, falls die Daten sachlich unrichtig sind.
Artikel 41 der Verordnung (EG) 1987/2006 beinhaltet:
- Das Recht jeder Person, über die zu ihrer Person im SIS II gespeicherten Daten Auskunft zu erhalten, richtet sich nach dem Recht des Mitgliedstaates;
- Die Auskunftserteilung an die betroffene Person unterbleibt, wenn dies zur Durchführung einer rechtmäßigen Aufgabe im Zusammenhang mit einer Ausschreibung oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten Dritter unerlässlich ist;
- Jeder hat das Recht, auf seine Person bezogene sachlich unrichtige Daten berichtigen oder unrechtmäßig gespeicherte Daten löschen zu lassen;
- Der Betroffene wird so schnell wie möglich informiert, spätestens jedoch 60 Tage nach Stellung seines Antrags auf Auskunft;
- Der Betroffene wird so schnell wie möglich, spätestens jedoch drei Monate nach Stellung seines Antrags auf Berichtigung oder Löschung davon in Kenntnis gesetzt;
Der Datenschutzbeauftragte, als Kontrollbehörde des nationalen Teils des Schengener Informationssystems (SIS), übt die Kontrolle über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß des gesetzesvertretendes Dekretes Nr. 51 des 18. Mai 2018 aus, gemäß den vorgesehenen Bedingungen des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 196 des 30. Juni 2003 (Datenschutzkodex) und späteren Änderungen und Ergänzungen der Verordnung (EG) 2016/679 (Allgemeine Bestimmungen für die Datenverarbeitung). Dieselbe Behörde nimmt, auf Antrag der betroffenen Person, Stellung zu der Ausübung des Rechtes auf Schutz personenbezogener Daten, die sich von den Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 51 vom 18. Mai 2018 ergeben.
Das Auskunftsrecht und verwandte Schutzrechte können ausgeübt werden, indem der ausgefüllte Antrag , zusammen mit einer unterzeichneten Kopie des gültigen Personalausweises, an folgende Adresse gesandt wird:
Ministero dell'Interno
Dipartimento della Pubblica Sicurezza
Direzione Centrale della Polizia Criminale
Servizio per il Sistema Informativo Interforze
V Divisione N-SIS
Via Torre di Mezzavia, 9
00173 Roma
Der Antrag kann mittels zertifizierter E-Mail (PEC) an folgende E-Mail Adresse eingereicht werden:
dipps009.1005@pecps.interno.it
Falls auf die Anfrage keine zufriedenstellende Antwort folgt, kann die betroffene Person beim Datenschutzbeauftragten an folgende Adresse eine Beschwerde einreichen:
Garante per la protezione dei dati personali
Piazza Venezia n. 11
00187 Roma
Tel.: (+39) 06.696771
Fax: (+39) 06.69677.3785
Um möglichst rasch die Anfragen beantworten zu können, sollen diese nach Möglichkeit auf Italienisch oder Englisch verfasst und vom Betroffenen unterschrieben werden oder eine Vollmacht zugunsten der schreibenden Person enthalten.
Außerdem sollen die Unterlagen vollständig lesbar sein und eine geeignete Adresse (postalische oder zertifizierte Adresse) haben, wo die betroffene Person problemlos eine Antwort erhalten kann.
4. Erfassungsdauer personenbezogener Daten
Die Dauer der Datenspeicherung regelt sich nach Artikel 32 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und Rates.
1. Artikel 31, Absatz 2 berührt nicht das Recht eines Mitgliedstaats, SIS-II-Daten zu einer Ausschreibung, in deren Zusammenhang Maßnahmen in seinem Hoheitsgebiet ergriffen wurden, in nationalen Dateien aufzubewahren. Diese Daten werden höchstens drei Jahre in nationalen Dateien gespeichert, es sei denn, in Sonderbestimmungen des nationalen Rechts eine längere Erfassungsdauer vorgesehen ist.
2. Artikel 31, Absatz 2 berührt nicht das Recht eines Mitgliedstaats, Daten zu einer bestimmten Ausschreibung, die dieser Mitgliedstaat im SIS II vorgenommen hat, in nationalen Dateien aufzubewahren.
5. Datenschutzbeauftragte
Bei der Zentraldirektion der Kriminalpolizei (Direzione Centrale della Polizia Criminale) der Abteilung für öffentliche Sicherheit (Dipartimento della Pubblica Sicurezza) ist ein Datenschutzbeauftragter ernannt, gemäß Artikel 28 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 51 vom 18 Mai 2018.
Der Datenschutzbeauftragte kann unter folgender zertifizierten E-mail erreicht werden:
(modificato il 16/01/2023)